Aktuell: Wir suchen einen Facharbeiter (Bodenleger / Parkettleger). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Steuervorteile
Holen Sie sich Geld vom Staat zurück ....
Wer jetzt verschönert oder modernisiert kann kräftig Steuern sparen.
Die Kosten für Handwerkerleistungen sind nicht unbegrenzt absetzbar, sondern gemäß § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) auf einen jährlichen Betrag von 6.000 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass Sie potenziell bis zu 1.200 Euro im Jahr für erbrachte Handwerkerleistungen zurückerhalten
Fragen Sie einfach bei uns an!
Unser Tipp:
Handwerkerleistungen können beim Finanzamt auch vom Mieter geltend gemacht werden.